Pkw
Weltweit wächst der Bestand an Personenkraftwagen kontinuierlich weiter an. Personenkraftwagen, kurz Pkw genannt, sind mit einem eigenen Antrieb versehene Landfahrzeuge, die hauptsächlich zum Transport von Personen aber auch Gegenständen benutzt werden. Gemäß gesetzlicher Definition sind diese Fahrzeuge zur Fortbewegung von nicht mehr als neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers vorgesehen. Die maximale Anzahl der in einem Pkw zu befördernder Personen entspricht laut Gesetz der Anzahl von den Sicherheitsgurten.
Personenkraftwagen stellen mehrspurige Fahrzeuge dar und dürfen ausschließlich auf dafür ausgelegten Verkehrsflächen geführt werden, in erster Linie die Straße. Rechtliche Grundlage zum Führen eines Personenkraftwagens ist der Besitz eines gültigen Führerscheins Klasse B sowie einer Zulassung zum Straßenverkehr.
Unter den gängigen Pkw-Modellen sind optische, technische und preisliche Unterschiede zu verzeichnen. Automatisierte Getriebe drängen im Bereich des Nutzfahrzeugwesens die herkömmlichen manuellen Schaltgetriebe zunehmend zurück. Personenkraftwagen lassen sich zudem nach verschiedenen Bauarten wie offene, geschlossene sowie gemischte und Sonderformen klassifizieren.
Üblicherweise werden Pkw von einem Verbrennungsmotor angetrieben. Sie können aber auch mithilfe der elektrischen Energie, durch Umwandlung von chemischer Energie oder von Solarzellen betrieben werden. Wenn verschiedene Antriebstypen oder Energieträger kombiniert werden, wird dies als Hybridantrieb bezeichnet. Im Zuge des modernen Kampfes für eine intakte Umwelt gewinnen immer mehr alternative Antriebsquellen wie Flüssiggas an Popularität.